Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reline Studio

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Reline Studio, nachfolgend „Agentur“ genannt, und ihren Kunden, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die Agentur diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3. Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, die die Agentur anbietet.

2. Leistungen der Agentur

2.1. Die Agentur erbringt eine Vielzahl kreativer und digitaler Dienstleistungen in den Bereichen Design, Branding, Marketing, Produktion digitaler Inhalte, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Online-Werbung und Beratungsleistungen.
2.2. Die genauen Details der zu erbringenden Leistungen werden im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgehalten.

3. Vertragsschluss

3.1. Ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung der Agentur zustande.
3.2. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
3.3. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde die Zustimmung zu diesen AGB.
3.4. Mündliche Zusagen sind ebenso bindend wie schriftliche Bestätigungen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung der Agentur erfolgt auf Grundlage der im Vertrag festgelegten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Gesamtbetrag im Voraus oder in zwei Raten zu zahlen:
- 50% bei Auftragserteilung
- 50% nach Designbestätigung
4.3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
4.4. Zusätzliche Dienstleistungen oder Änderungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, werden nach Aufwand und den vereinbarten Stundensätzen in Rechnung gestellt.
4.5. Zahlungsverzug: Wenn der ausstehende Betrag nicht rechtzeitig bezahlt wird, verrechnet die Agentur bei einem ersten Erinnerungsschreiben keine Mahngebühren, wobei im Erinnerungsschreiben eine neue Zahlungsfrist gesetzt wird. Sollte der Kunde nicht innerhalb der neuen Zahlungsfrist den ausstehenden Betrag begleichen, kann die Agentur dem Kunden eine Gebühr von 40 CHF für die erste Mahnung und 60 CHF für die zweite Mahnung berechnen, um die entstandenen Aufwendungen und den entstandenen Schaden zu begleichen. Weiter hat der Kunde anzuerkennen, dass die Agentur im Falle eines Inkasso mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet und dem Kunden die Kosten für die Abtretung auferlegt werden. Die Agentur ist berechtigt, die Website wegen Nichtzahlung nach der ersten Mahnung vorübergehend ohne Vorankündigung zu sperren, bis die Zahlung vom Kunden beglichen wurde.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Aufträge notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel sofort schriftlich zu melden.
5.3. Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1. Alle Urheber- und Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Arbeiten verbleiben bei der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies umfasst, ohne Einschränkung, alle Designs, Marken, Logos, Webseiten, Videos, Fotos, Texte und sonstige kreative Werke.
6.2. Der Kunde erhält umfassende, jedoch nicht exklusive Nutzungsrechte an den erstellten Arbeiten ausschließlich für den vertraglich festgelegten Zweck.
6.3. Jegliche weitergehende Nutzung, Bearbeitung oder Verbreitung der Arbeiten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.
6.4. Die Agentur behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten für eigene Portfoliozwecke zu nutzen. Der Kunde kann dieser Nutzung widersprechen, indem er dies schriftlich im Vorfeld mitteilt.
6.5. Der Kunde darf die von der Agentur erstellten Arbeiten nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Agentur an Dritte weitergeben oder für andere Projekte oder Zwecke verwenden.

7. Prozess und Zeitplan

7.1. Die Projektarbeit erfolgt gemäß dem im Vertrag festgelegten Prozess und Zeitplan. Übliche Phasen umfassen:
- Kick-off-Meeting
- Konzept- und Designfreigabe
- Umsetzung
- Regelmäßige Updates und Feedbackrunden
7.2. Die Agentur informiert den Kunden regelmäßig über den Fortschritt des Projekts und stellt sicher, dass der Kunde in alle wesentlichen Entscheidungen eingebunden wird.
7.3. Zeitpläne können sich aufgrund von Änderungen oder Verzögerungen durch den Kunden anpassen. Solche Anpassungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

8. Änderungen und Kosten

8.1. Nach der Designfreigabe sind drei Änderungen im Preis inbegriffen. Jede weitere Änderung wird mit CHF 60/Stunde berechnet.
8.2. Änderungen oder zusätzliche Anforderungen, die nach der Designfreigabe entstehen, müssen schriftlich bestätigt werden und können den Zeitplan und die Kosten beeinflussen.
8.3. Kosten für zusätzliche Leistungen oder Änderungen werden dem Kunden vor der Durchführung mitgeteilt und müssen von diesem schriftlich genehmigt werden.

9. Haftung und Gewährleistung

9.1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
9.2. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
9.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.
9.4. Mängel müssen vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Die Agentur wird berechtigte Mängel in angemessener Frist beseitigen.

10. Vertraulichkeit

10.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
10.2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11. Vertragsdauer und Kündigung

11.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag vereinbarte Dauer geschlossen.
11.2. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt und die Verletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Abmahnung beseitigt wird.
11.3. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Agentur.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur abzutreten.

15.08.2023

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Impressum

Firmenname
Didi Media GmbH

Adresse
Sperletweg 36
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Telefon: +41 789 85 77 88
E-Mail: info@reline.ch

Vertretungsberechtigte Personen
Nishan Didi

Handelsregister-Nummer
CH-170.4.017.048-8

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CHE-170.719.522

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